Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB von Roombee Gebäudereinigung & Dienstleistungen • Ein Unternehmen der Thaliskind Group • Stand: 03.2026

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Roombee Gebäudereinigung & Dienstleistungen. Roombee – Gebäudereinigung & Dienstleistungen ist ein Unternehmen der Thaliskind Group. Rechtsträger sämtlicher Leistungen ist das Einzelunternehmen Mandy Thalis. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von Roombee angebotenen, vermittelten, organisierten oder erbrachten Dienstleistungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen von Ihnen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

ROOMBEE – GEBÄUDEREINIGUNG & DIENSTLEISTUNGEN / THALISKIND GROUP

Roombee Gebäudereinigung & Dienstleistungen
Ein Unternehmen der Thaliskind Group

Rechtsträger:
Einzelunternehmen Mandy Thalis

Inhaberin:
Mandy Thalis

Geschäftsführung:
Stefan Kirk

Anschrift:
Kurze Straße 9a
31275 Lehrte
Deutschland

Kontakt:
Telefon: 0170 1186904
E-Mail: info@roombee.de
Website: www.roombee.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE356666327

Steuernummer:
60/93/82/71/856

Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen von Roombee sowie für die Nutzung der folgenden offiziellen Domains und zugehörigen Subdomains, soweit diese von Roombee bzw. der Thaliskind Group betrieben oder verwaltet werden:

  • www.roombee.de
  • www.dieexpertenfürsauberkeit.de
  • www.die-experten-für-sauberkeit.de
  • www.wirputzengratis.de

Die AGB sind für Sie jederzeit über die offizielle Website von Roombee einsehbar, können dort heruntergeladen und ausgedruckt werden sowie auf Wunsch in Textform zur Verfügung gestellt werden. Sie sind Bestandteil aller Angebote und Vertragsabschlüsse.

WIDERRUFSRECHT / ZUSTIMMUNG ZU DEN AGB

Ein Widerrufsrecht besteht ausschließlich für Sie, wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie öffentliche Einrichtungen haben kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung in Textform widerrufen, sofern die Dienstleistung noch nicht begonnen wurde.

Der Widerruf ist an die im Impressum der offiziellen Roombee-Website genannte Anschrift oder an die dort angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn Roombee mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und Sie hierzu ausdrücklich zugestimmt sowie gleichzeitig bestätigt haben, dass Sie mit Beginn der Ausführung Ihr Widerrufsrecht verlieren. In diesem Fall bleibt der Vertrag wirksam. Die AGB gelten als Vertragsbestandteil.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen
§ 2 Ermittlung der Gegebenheiten und Berechnungsgrundlagen sowie Foto-, Ton- und Videoaufnahmen
§ 3 Zusammenarbeit mit Drittanbietern und Subunternehmern
§ 4 Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung und Sondereinsätze
§ 5 Materialien, Werkzeuge, Arbeitsmittel und eingesetztes Personal
§ 6 Schlüsselüberlassung und Haftung im Zusammenhang mit Zugangsmitteln
§ 7 Terminvereinbarungen, Terminabsagen und Terminverschiebungen
§ 8 Preise sowie An- und Abfahrtskosten
§ 9 Zuschläge, Belastungsprovisionen, Erschwernis- und Etagenzulagen
§ 10 Gewährleistung und Haftung
§ 10 a Fundgegenstände, Nachlass, Dokumentation und Beweissicherung
§ 10 b Einsatz von Mitarbeitern, Vertrauensschutz und Haftung bei strafbarem Verhalten
§ 11 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug und Zurückbehaltungsrechte
§ 12 Preisänderungen bei Dauerschuldverhältnissen
§ 13 Missbrauch von Daten von Roombee
§ 14 Systemintegrität und Störungen der Websites von Roombee
§ 15 Vertragswirksamkeit und salvatorische Klausel
§ 16 Einbeziehung der AGB und Vertragsschluss
§ 17 Kommunikation, Erklärungen, Zugang und Beweissicherung
§ 18 Erfüllungsort und Gerichtsstand

§ 1 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen

Die Leistungen von Roombee ergeben sich aus den jeweils erstellten Angeboten, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen oder individuell getroffenen Vereinbarungen und werden mit Ihrer Auftragserteilung verbindlich bestätigt.

Roombee erbringt insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen Glas- und Rahmenreinigung, Wintergarten- und Glasdachreinigung, Bauschlussreinigung, Grundreinigung, Unterhaltsreinigung, Praxisreinigung, Treppenhausreinigung, Haushaltsreinigung, Entrümpelung, Räumung, Entsorgung, Messiwohnungen, Tatort- und Unfallreinigung sowie weiteren Reinigungs- und gebäudebezogenen Dienstleistungen für Privatkunden, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuell vereinbarten Leistungsbeschreibung. Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen, die während der Auftragsdurchführung erforderlich werden oder von Ihnen gewünscht sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich an Werktagen von Montag bis Freitag, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Kurzfristige Einsätze, Abend-, Nacht-, Wochenend- oder Feiertagseinsätze sowie Expressleistungen können nach Maßgabe der vereinbarten Zuschläge durchgeführt werden.

Sofern Arbeiten in Ihrer Abwesenheit durchgeführt werden, ist Roombee berechtigt, Räumlichkeiten, Zufahrten, Gebäude oder Grundstücksbereiche nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß zu sichern, insbesondere Fenster und Türen zu schließen sowie Beleuchtung auszuschalten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

§ 2 Ermittlung der Gegebenheiten und Berechnungsgrundlagen sowie Foto-, Ton- und Videoaufnahmen

Die für die Angebotserstellung oder Preisermittlung erforderlichen Gegebenheiten werden grundsätzlich vor Ort, anhand von Ihnen übermittelter Informationen oder anhand sonstiger geeigneter Unterlagen und Medien ermittelt. Maßgeblich sind die tatsächlich vorgefundenen Verhältnisse am Einsatzort.

Ihre Angaben über Flächen, Verschmutzungsgrad, Zugänglichkeit, Objektzustand, Höhen, Etagen, Materialbeschaffenheit, Parkplatzsituation oder Entsorgungsumfang sind zunächst unverbindlich, sofern sie nicht vor Ort überprüft wurden. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse von Ihren Angaben ab, ist Roombee berechtigt, die Vergütung entsprechend anzupassen und Mehrleistungen nachzuberechnen.

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung können zur Angebotserstellung, Einsatzplanung, Dokumentation, Beweissicherung, Schadensaufnahme und Nachweisführung Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen angefertigt werden. Diese werden ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet und nur so lange gespeichert, wie dies zur Vertragsdurchführung oder Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.

§ 3 Zusammenarbeit mit Drittanbietern und Subunternehmern

Roombee ist berechtigt, zur ordnungsgemäßen Durchführung von Aufträgen eigenes Personal, Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder Drittanbieter einzusetzen oder einzelne Leistungen durch diese ausführen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Entsorgungsbetriebe, Containerdienste, Personaldienstleister, Reinigungsunternehmen, Fahrzeugvermieter, Schädlingsbekämpfer oder behördlich eingebundene Stellen.

Die im Zusammenhang mit Leistungen von Drittanbietern entstehenden Kosten werden Ihnen in tatsächlicher Höhe weiterberechnet, sofern diese zur Auftragsdurchführung erforderlich sind oder gesondert beauftragt wurden. Für die Organisation, Koordination und Verwaltung jedes hinzugezogenen Drittanbieters ist Roombee berechtigt, eine Verwaltungspauschale in Höhe von 29,95 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer pro Drittanbieter zu berechnen.

Wird im Einzelfall ausschließlich eine Vermittlungsleistung geschuldet, kommt der Vertrag über die ausgeführte Drittleistung unmittelbar zwischen Ihnen und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. In diesem Fall haftet Roombee nicht für Art, Umfang, Qualität, Ausführung, Verfügbarkeit oder Mängel der vermittelten Fremdleistung.

§ 4 Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag kommt verbindlich zustande, sobald Ihnen eine Auftragsbestätigung zugeht, Sie ein Angebot annehmen oder Roombee mit der Ausführung der beauftragten Leistungen beginnt.

Verträge können schriftlich, mündlich, telefonisch, elektronisch, per Messenger-Dienst, per E-Mail oder durch schlüssiges Handeln zustande kommen. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten Dauerschuldverhältnisse auf unbestimmte Zeit.

Dauerschuldverhältnisse können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um weitere drei Monate. Gesetzliche Sonderkündigungsrechte bleiben unberührt.

Einmalige Aufträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und vollständigem Zahlungsausgleich, sofern sich aus dem Vertragsinhalt nichts anderes ergibt.

§ 4 a Sondereinsätze

Leistungen außerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs oder außerhalb regelmäßig vereinbarter Turnus- oder Objekttermine gelten als Sondereinsätze. Diese werden gesondert berechnet.

Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Berechnung von Sondereinsätzen pauschal pro angefangener Stunde und eingesetztem Mitarbeiter in Höhe von 55,00 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie pro Anfahrt in Höhe von 11,90 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

§ 5 Materialien, Werkzeuge, Arbeitsmittel und eingesetztes Personal

Roombee stellt die für die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Verbrauchsmaterialien und Hilfsmittel in fachgerechter und ausreichender Menge auf eigene Kosten zur Verfügung, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Reinigungsmittel, Pflegemittel, Verbrauchsmaterialien, Entsorgungsgebühren, Containerkosten, Sondergeräte, Hebe- oder Tragehilfen sowie sonstige auftragsbezogene Zusatzmittel werden gesondert berechnet, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

Sie stellen unentgeltlich die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Versorgungsleistungen, insbesondere Wasser, Strom, ausreichend beleuchtete Arbeitsbereiche, Zugangsmöglichkeiten sowie bei Bedarf Park- und Ladeflächen in zumutbarer Entfernung und funktionsfähigem Zustand zur Verfügung.

Roombee setzt ausschließlich fachlich geeignetes, eingewiesenes und zuverlässiges Personal ein. Sämtliche eingesetzten Personen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werdende Geschäfts-, Betriebs- und Privatgeheimnisse von Ihnen vertraulich zu behandeln.

Den eingesetzten Mitarbeitern ist es untersagt, nicht autorisierte betriebsfremde Personen zum Einsatzort mitzubringen.

§ 6 Schlüsselgewalt und Zugangssysteme

Sie stellen Roombee alle zur Leistungserbringung erforderlichen Schlüssel, Zutrittskarten, Zugangscodes, Freigaben oder sonstigen Zugangsmittel rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung und gewährleisten deren Funktionsfähigkeit.

Roombee verwendet diese ausschließlich zum vereinbarten Zweck und verwahrt sie mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt.

Für Verlust oder Beschädigung haftet Roombee nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten im Rahmen der Haftungsregelungen gemäß § 10. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere den Austausch von Schließanlagen oder Sicherheitssystemen, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Nutzen Sie Alarmanlagen, elektronische Zugangssysteme oder wechselnde Zugangscodes, sind Sie verpflichtet, eine ordnungsgemäße Einweisung sowie funktionierende Zugangsdaten bereitzustellen. Fehlalarme und hieraus entstehende Kosten tragen Sie, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Roombee vorliegt.

Verzögerungen, Wartezeiten, Mehraufwendungen oder Leistungsausfälle aufgrund fehlender, falscher, gesperrter oder nicht funktionierender Zugangsmittel gehen zu Ihren Lasten. Der Einsatz gilt in diesem Fall als durchgeführt und kann berechnet werden.

§ 7 Terminvereinbarungen, Absagen und Terminverschiebungen

§ 7 Abs. 1:
Vereinbarte Besichtigungen, Termine, Liefer-, Abhol-, Transport-, Räumungs-, Reinigungs- oder sonstige Einsatzzeiten sind verbindlich. Sagen Sie Termine kurzfristig ab, verschieben diese oder reduzieren den vereinbarten Leistungsumfang, ist Roombee berechtigt, eine Ausfallvergütung zu verlangen.

§ 7 Abs. 2:
50 % der vereinbarten Vergütung bei Absage weniger als 24 Stunden, jedoch mehr als 12 Stunden vor Leistungsbeginn.
75 % der vereinbarten Vergütung bei Absage weniger als 12 Stunden, jedoch mehr als 60 Minuten vor Leistungsbeginn.
100 % der vereinbarten Vergütung bei Absage weniger als 60 Minuten vor Leistungsbeginn oder bei Nichterscheinen.

Maßgeblich ist die jeweils vereinbarte Vergütung einschließlich geplanter Einsatzstunden, Personalstärke, Fahrzeuge und reservierter Drittleistungen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.

§ 7 Abs. 3:
Können Termine aus Gründen höherer Gewalt, Krankheit, unvorhersehbaren betrieblichen Umständen, Verkehrsbehinderungen, Materialausfall oder sonstigen nicht von Roombee zu vertretenden Ereignissen nicht durchgeführt werden, besteht kein Schadensersatzanspruch von Ihnen. Die Leistungen werden nach Möglichkeit in Abstimmung nachgeholt.

§ 7 Abs. 4:
Für kurzfristige Einsätze, Einsätze außerhalb der üblichen Arbeitszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen gelten folgende Zuschläge auf den jeweils vereinbarten Stundensatz pro eingesetztem Mitarbeiter. Maßgeblich für Feiertagszuschläge ist das am Einsatzort geltende Landesrecht.

Express-Einsatz innerhalb von 6 Stunden: 45 %
innerhalb von 12 Stunden: 30 %
innerhalb von 24 Stunden: 20 %
Einsätze nach 21:00 Uhr: 50 %
Samstags: 50 %
Sonn- und gesetzliche Feiertage: 100 %

Grundlage ist der jeweils vereinbarte Stundensatz von Roombee, derzeit 55,00 EUR netto pro Stunde und Mitarbeiter, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

§ 8 Preise sowie An- und Abfahrt

§ 8 Abs. 1:
Die Vergütung von Roombee richtet sich nach den jeweils im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preisen. Sofern keine Pauschalpreise vereinbart wurden, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis pro eingesetztem Mitarbeiter.

  • Glas- und Rahmenreinigung: ab 65,00 EUR netto pro Stunde und Mitarbeiter
  • Wintergarten- und Glasdachreinigung: 75,00 bis 110,00 EUR netto pro Stunde und Mitarbeiter
  • Bauschlussreinigung und Grundreinigungsarbeiten: 55,00 bis 95,00 EUR netto pro Stunde und Mitarbeiter
  • Entrümpelungs- und Entsorgungsarbeiten: 55,00 bis 110,00 EUR netto pro Stunde und Mitarbeiter
  • Messiwohnungen sowie Tatort- und Unfallreinigungen: 85,00 bis 180,00 EUR netto pro Stunde und Mitarbeiter
  • Praxis- und Unterhaltsreinigung: 35,00 bis 55,00 EUR netto pro Stunde und Mitarbeiter
  • Treppenhausreinigung: ab 19,90 EUR netto pro Mietpartei und Monat
  • Private Haushaltsreinigung: 35,00 bis 55,00 EUR netto pro Stunde und Mitarbeiter

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich sind ausschließlich die im konkreten Angebot oder Auftrag bestätigten Preise.

§ 8 Abs. 2:
Die erste angefangene Stunde wird stets voll berechnet. Jede weitere Abrechnung erfolgt in Zeiteinheiten von jeweils 15 Minuten. Angefangene Zeiteinheiten werden auf die nächste volle Einheit aufgerundet.

§ 8 Abs. 3:
Vorabbesichtigungen sind grundsätzlich kostenfrei, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Für Einsätze werden Anfahrtskosten entweder gesondert im Angebot ausgewiesen oder pauschal berechnet. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Anfahrtspauschale 11,90 EUR netto pro Einsatz. Bei größeren Entfernungen kann alternativ eine kilometerbezogene oder fahrzeugbezogene Abrechnung vereinbart werden.

§ 8 Abs. 4:
Offensichtliche Schreib-, Kalkulations- oder Rechenfehler in Angeboten oder Rechnungen berechtigen zur Berichtigung.

§ 9 Zuschläge, Belastungsprovisionen, Erschwernis- und Etagenzulagen

§ 9 Abs. 1:
Bei körperlich schweren Arbeiten, insbesondere Entrümpelungen, Räumungen, Trageleistungen, Transporten sperriger Gegenstände oder vergleichbaren Belastungseinsätzen, ist Roombee berechtigt, zusätzlich zur vereinbarten Vergütung eine Belastungsprovision zu erheben. Diese beträgt 10,00 EUR netto je angefangene 100 Kilogramm transportierter, verlagerter oder entsorgter Materialien pro eingesetztem Mitarbeiter.

§ 9 Abs. 2:
Erfolgen Arbeiten in Gebäuden oder Grundstücken, bei denen Materialien, Möbel, Geräte, Abfälle oder Arbeitsmittel über Treppen, erhöhte Laufwege, enge Zugänge, fehlende Aufzüge oder vergleichbare Hindernisse transportiert werden müssen, ist Roombee berechtigt, eine Etagen- oder Erschwerniszulage zu verlangen. Die konkrete Höhe wird vor Leistungsbeginn im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen und ist Bestandteil der Vergütungsvereinbarung.

§ 9 Abs. 3:
Wartezeiten aufgrund von Verzögerungen auf Ihrer Seite, fehlender Freigaben, nicht vorbereiteter Arbeitsbereiche oder vergleichbarer Umstände gelten als vergütungspflichtige Einsatzzeit.

§ 9 Abs. 4:
Belastungsprovisionen, Etagenzulagen, Sonderzuschläge und Erschwerniszulagen werden mit der jeweiligen Rechnung fällig und sind gemeinsam mit der Hauptvergütung zu begleichen.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

§ 10 Abs. 1:
Die Leistungen von Roombee gelten als vertragsgemäß erbracht und abgenommen, sofern Sie erkennbare Mängel nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, in Textform oder telefonisch anzeigen. Sie haben Roombee eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Erst nach erfolgloser Nachbesserung stehen Ihnen weitergehende gesetzliche Rechte zu.

§ 10 Abs. 2:
Roombee haftet für Schäden ausschließlich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die Haftung für Schäden erfolgt im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung von Roombee. Eine Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Kürzung der Vergütung wegen behaupteter Schadensersatzansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt oder ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Die Schadensabwicklung erfolgt unabhängig von der Vergütungsfälligkeit.

§ 10 Abs. 3:
Nicht gehaftet wird für atypische, nicht vorhersehbare oder nicht nachweisbare Schäden sowie für Folgeschäden, Nutzungsausfall, Verzögerungsschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Abs. 4:
Bei Reinigungsarbeiten an Glasflächen, Fassaden, Wintergärten, Glasdächern sowie im Rahmen von Bauschluss- und Grundreinigungen erfolgt die Leistung nach den am Einsatzort erkennbaren technischen Möglichkeiten und den Angaben von Ihnen. Für Schäden, die auf verborgene Materialschwächen, verdeckte Vorschäden, nicht normgerechte Vorleistungen oder unzutreffende Angaben von Ihnen zurückzuführen sind, haftet Roombee nicht, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

§ 10 Abs. 5:
Bei Entrümpelungs-, Räumungs- und Entsorgungsarbeiten haftet Roombee nicht für den Verlust, die Entsorgung oder Beschädigung von Gegenständen, die von Ihnen nicht eindeutig aus dem Räumungs- oder Entsorgungsauftrag herausgenommen, gesichert oder gekennzeichnet wurden, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird.

§ 10 Abs. 6:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, sensible Unterlagen, Datenträger und sonstige besonders schutzwürdige Gegenstände vor Beginn der Arbeiten zu sichern oder zu entfernen. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung solcher Gegenstände ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Roombee vorliegt.

§ 10 Abs. 7:
Schäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung anzuzeigen. Bei verspäteter Anzeige entfällt die Haftung, soweit hierdurch die Schadensaufklärung oder Regulierung erschwert wird.

§ 10 a Fundgegenstände, Nachlass, Dokumentation und Beweissicherung

§ 10 a Abs. 1:
Erteilen Sie den Auftrag zur vollständigen Entrümpelung, Räumung, Entsorgung oder Leerung eines Objekts und erklären sinngemäß, dass alles entfernt werden soll, gilt diese Weisung grundsätzlich für sämtliche vorgefundenen Gegenstände, Materialien und Inhalte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Sie versichern, zur Erteilung dieser Weisung berechtigt zu sein.

§ 10 a Abs. 2:
Offensichtlich erkennbare Wertgegenstände, insbesondere Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Ausweise, Sparbücher, Schlüssel, Urkunden, Datenträger oder vergleichbare Gegenstände, werden soweit zumutbar gesondert gesichert, dokumentiert und Ihnen oder einer von Ihnen benannten empfangsberechtigten Person übergeben. Eine Verpflichtung zur vollständigen Durchsuchung oder Ermittlung verborgener Wertgegenstände besteht nicht.

§ 10 a Abs. 3:
Bei Räumungen im Zusammenhang mit Todesfällen, Nachlässen, Behördenmaßnahmen oder besonderen Konfliktlagen erfolgt die Leistungserbringung ausschließlich auf Grundlage Ihrer Weisungen. Sie bestätigen, zur Nachlassregelung, Verwertung, Entsorgung oder Beauftragung berechtigt zu sein.

§ 10 a Abs. 4:
Zur Beweissicherung, Dokumentation und Absicherung gegen spätere Beanstandungen ist Roombee berechtigt, Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen anzufertigen, insbesondere bei Nachlassräumungen, stark vermüllten Objekten, beschädigten Objekten, Streitfällen oder erhöhtem Haftungsrisiko.

§ 10 a Abs. 5:
Roombee haftet nicht für den Verlust, die Entsorgung oder Nicht-Erkennung von Gegenständen, sofern diese nicht offensichtlich als Wertgegenstand erkennbar waren, aufgrund ausdrücklicher Weisung entsorgt wurden oder sich in verschlossenen Behältnissen befanden, deren Öffnung nicht vereinbart war.

§ 10 a Abs. 6:
Die Beweislast dafür, dass ein bestimmter Gegenstand vorhanden war, nicht entsorgt werden durfte oder pflichtwidrig behandelt wurde, tragen Sie.

§ 10 b Einsatz von Mitarbeitern, Vertrauensschutz und Haftung bei strafbarem Verhalten

§ 10 b Abs. 1:
Roombee ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen eigenes Personal sowie Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Alle eingesetzten Mitarbeiter werden sorgfältig ausgewählt, unterwiesen und angewiesen, Fundgegenstände oder sonstige relevante Inhalte unverzüglich an die verantwortliche Einsatzleitung zu melden.

§ 10 b Abs. 2:
Sie erkennen an, dass trotz sorgfältiger Auswahl, Schulung und organisatorischer Maßnahmen keine absolute Garantie für die persönliche Integrität einzelner Mitarbeiter übernommen werden kann. Eine Haftung von Roombee für vorsätzliche, strafbare Handlungen einzelner Mitarbeiter ist ausgeschlossen, sofern kein eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Organisationsverschulden nachgewiesen wird.

§ 10 b Abs. 3:
Handelt ein Mitarbeiter eigenmächtig, entgegen ausdrücklicher Weisungen oder außerhalb des ihm zugewiesenen Aufgabenbereichs, stellt dies eine private Handlung dar, für die ausschließlich der handelnde Mitarbeiter persönlich haftet. Eine Zurechnung dieses Verhaltens zu Roombee ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 b Abs. 4:
Verdeckte Tests, bewusst platzierte Wertgegenstände oder Provokationen ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Ankündigung gelten als rechtsmissbräuchlich. Für Schäden oder Verluste aus solchen Tests übernimmt Roombee keine Haftung.

§ 11 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug und Zurückbehaltungsrechte

§ 11 Abs. 1:
Als Privatkunde können Sie bei Einmalaufträgen verpflichtet werden, eine Anzahlung von bis zu 65 % der vereinbarten Auftragssumme vor Beginn der Leistung zu leisten. Die konkrete Höhe der Anzahlung wird im jeweiligen Angebot festgelegt.

Bei kurzfristigen Aufträgen oder besonderem Termindruck kann Roombee Barzahlung vor Ort vor Leistungsbeginn verlangen oder alternativ zur Voraussetzung der Leistungserbringung machen. In diesem Fall wird Ihnen eine Quittung ausgestellt. Die ordnungsgemäße Rechnung folgt zeitnah.

§ 11 Abs. 2:
Als gewerblicher Neukunde sowie öffentliche Einrichtung sind Sie verpflichtet, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme zu leisten, sofern im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist. Die Restzahlung wird nach vollständiger Leistungserbringung und Rechnungsstellung fällig.

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Skontoabzüge werden nicht anerkannt und unberechtigt gekürzte Beträge nachberechnet.

§ 11 Abs. 3:
Geraten Sie in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen gemäß §§ 286, 288 BGB. Zusätzlich ist Roombee berechtigt, gewährte Rabatte oder Sonderkonditionen zurückzunehmen und nachzuberechnen, pro berechtigter Zahlungserinnerung oder Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR netto zu erheben, bei Rechnungsbeträgen bis 600,00 EUR netto eine zusätzliche Bearbeitungs- und Verwaltungspauschale von 29,90 EUR netto zu berechnen und bei Rechnungsbeträgen über 600,00 EUR netto eine Bearbeitungs- und Verwaltungspauschale in Höhe von 5 % des Netto-Rechnungsbetrags zu berechnen.

Die Geltendmachung weiterer Verzugszinsen, Schadensersatzansprüche sowie die Einleitung eines gerichtlichen Mahn- oder Inkassoverfahrens bleiben ausdrücklich vorbehalten.

§ 11 Abs. 4:
Roombee ist berechtigt, Ihnen überlassene Schlüssel, Zutrittskarten, Gegenstände, Dokumentationen oder sonstige herausgabefähige Arbeitsunterlagen bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher fälliger Forderungen zurückzubehalten, soweit gesetzlich zulässig.

§ 12 Preisänderungen

Bei Dauerschuldverhältnissen ist Roombee berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, sofern sich Kostenbestandteile, die für die Preisbildung maßgeblich sind, nach Vertragsschluss nachweislich erhöhen. Hierzu zählen insbesondere Materialkosten, Lohnkosten, Lohnnebenkosten, Energie-, Fahrzeug-, Entsorgungs- oder gesetzlich bedingte Abgaben.

Preisanpassungen erfolgen ausschließlich in dem Umfang, in dem sich die genannten Kosten tatsächlich verändert haben, und werden Ihnen in Textform rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt.

Sie sind berechtigt, der Preisanpassung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs sind beide Vertragsparteien verpflichtet, über eine Anpassung der Vertragsbedingungen zu verhandeln. Kommt innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Einigung zustande, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung ordentlich zu kündigen.

§ 13 Missbrauch von Daten, Inhalten und Unternehmenskennzeichen

Die unbefugte Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung von Daten, Inhalten oder Unternehmenskennzeichen von Roombee, insbesondere von Namen, Logos, Bildern, Texten, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Bankverbindungen, ist untersagt, sofern keine vorherige ausdrückliche Zustimmung vorliegt.

Bei rechtswidrigem Gebrauch behält sich Roombee die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz, ausdrücklich vor.

§ 14 Systemintegrität und Störungen der Websites von Roombee

Die Inhalte und technischen Systeme der Websites von Roombee einschließlich aller zugehörigen Subdomains sind urheberrechtlich sowie durch sonstige Schutzrechte geschützt.

Jede unbefugte Nutzung, insbesondere das automatisierte Auslesen, Kopieren, Herunterladen, Veröffentlichen, Vervielfältigen oder Verbreiten von Inhalten, Daten, Bildern, Texten, Layouts oder sonstigen Bestandteilen der Websites ist untersagt, sofern keine vorherige ausdrückliche Zustimmung vorliegt oder eine zwingende gesetzliche Erlaubnis besteht.

Untersagt sind ferner sämtliche Handlungen, die geeignet sind, die Verfügbarkeit, Integrität oder Sicherheit der Websites oder der zugrunde liegenden IT-Systeme zu beeinträchtigen. Hierzu zählen insbesondere unbefugte Zugriffsversuche, Umgehung von Zugriffsbeschränkungen, das Einbringen schädlicher Software, Denial-of-Service-Angriffe sowie sonstige Manipulations- oder Störungshandlungen.

§ 15 Vertragswirksamkeit und salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nicht durchführbar oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen, nicht durchführbaren oder fehlenden Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Dasselbe gilt für den Fall einer Regelungslücke.

§ 16 Einbeziehung der AGB und Vertragsschluss

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Roombee werden Ihnen vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise zur Kenntnis gebracht und sind jederzeit über die offizielle Website abrufbar. Sie gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote, unabhängig davon, ob diese schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail, per Messenger-Dienst, durch Handschlag oder durch schlüssiges Handeln zustande kommen, sofern Sie vor oder bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurden und Ihnen die Möglichkeit zur Kenntnisnahme eingeräumt wurde.

Der Vertrag kommt zustande, sobald Ihnen eine Auftragsbestätigung zugeht, Sie ein Angebot annehmen oder Roombee mit der Ausführung der beauftragten Leistung beginnt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Für Sie als Verbraucher gilt ergänzend das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe des Abschnitts „Widerrufsrecht / Zustimmung zu den AGB“ dieser AGB.

§ 17 Kommunikation, Erklärungen, Zugang und Beweissicherung

Erklärungen, Mitteilungen, Anzeigen und sonstige vertragsrelevante Kommunikation zwischen den Vertragsparteien können, sofern keine gesetzlich zwingende Form vorgeschrieben ist, in Textform erfolgen.

Zulässige Kommunikationswege sind insbesondere E-Mail, Messenger-Dienste, SMS, Briefpost sowie sonstige elektronische Kommunikationsmittel, die von den Parteien im Rahmen der Geschäftsbeziehung genutzt werden.

Erklärungen gelten als zugegangen, sobald sie unter den von Ihnen zuletzt mitgeteilten Kontaktdaten abrufbar sind. Sie tragen das Risiko der Erreichbarkeit der von Ihnen angegebenen Kommunikationswege und sind verpflichtet, Änderungen Ihrer Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

Zur Dokumentation, Nachweisführung und Beweissicherung im Rahmen der Vertragsdurchführung ist Roombee berechtigt, vertragsrelevante Kommunikation sowie Foto-, Ton- und Videodokumentationen zweckgebunden zu speichern, zu archivieren oder durch geeignete Maßnahmen zu dokumentieren, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.

§ 18 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Roombee.

Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Roombee.

Für Sie als Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

ENDE DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand der AGB: 03.2026

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